Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungsdauer bis wann?
Berufsunfähigkeit – der Albtraum eines jeden Berufstätigen. Doch was passiert, wenn dieser Leistungsfall eintritt und Sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können und ohne Einkommen dastehen?
Können Sie sich dann noch auf die Leistungen ihrer Versicherung verlassen? Und vor allem: Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt? Diese Fragen beschäftigen viele, die sich mit dem Thema BU auseinandersetzen.
Die Leistungsdauer ist ein zentraler Baustein der BU-Versicherung. Sie entscheidet darüber, wie lange Sie im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind. Denn die Dauer der Auszahlungen kann stark variieren – von wenigen Jahren bis maximal hin zur Zahlung einer BU-Rente bis zum maximalen Renteneintrittsalter mit 67 Jahren.
Erfahre Sie hier, welche Faktoren die Auszahlungsdauer bestimmen und worauf Sie bei der Wahl der Vertragslaufzeit achten sollten.
Eine falsche Einschätzung des benötigten Zeitraums der Auszahlung kann im Ernstfall fatale Folgen haben. Stellen Sie sich vor, Sie haben nur bis zum 63. Lebensjahr abgeschlossen und werden mit Mitte 50 berufsunfähig.
Dann endet die Zahlung der BU-Rente schon nach wenigen Jahren wieder, obwohl Sie den Schutz viel länger benötigen würden. Hier erfahren Sie, wie Sie solche bösen Überraschungen vermeiden und die passende Leistungsdauer für Ihren BU-Tarif wählen.
Zusammenfassung
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Rente bis zum Ende der mit Ihnen vereinbarten Vertragslaufzeit.
- Die Vertragsdauer ist bei den meisten BU-Versicherern bis zum maximalen Alter von 65 oder 67 Jahren begrenzt.
- Beispiel: Sie haben den BU-Vertrag bis zum 67. Lebensjahr abgeschlossen und werden mit 50 Jahren berufsunfähig: in diesem Fall zahlt die BU-Versicherung 27 Jahre lang die monatliche BU-Rente in vereinbarter Höhe.
- Die Zahlung bzw. der Bezug der BU-Rente kann vorzeitig beendet werden, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert oder die Person wieder in den Beruf zurückkehren kann.
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- 2 Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente?
- 3 Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsrente
- 4 Was passiert, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht?
- 5 Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?
- 6 Fazt und Empfehlungen
- 7 FAQ Wie lange zahlt die BU-Versicherung
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Einkommensabsicherung, die Leistungen bietet, wenn ein Versicherter aufgrund von Krankheit, Unfall berufsunfähig wird und seine berufliche Tätigkeit zu mehr als 50% nicht mehr ausüben kann.
Sie gewährt eine monatliche BU-Rente, um den Lebensunterhalt zu sichern und den Lebensstandard zu halten. Durch diese Art von Versicherung können finanzielle Engpässe im Falle einer Berufsunfähigkeit vermieden werden.
Nach Vertragsabschluss und Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Leistungen bis zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit. Die Dauer der BU-Rentenzahlung sollte idealerweise bis zum Renteneintritt, also bis zum Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung gewählt werden.
Bei einer Verbesserung des Gesundheitszustandes oder Wiedereinstieg ins Berufsleben kann die Zahlung hingegen vorzeitig beendet werden. In jedem Fall ist es wichtig, Veränderungen unverzüglich an den Versicherer zu melden.
Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente?
Wie lange die BU ihre Rente zahlt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Vertragliche Vereinbarte Laufzeit, z.B. bis zu ihrem 60., 63., 65. oder 67. Lebensjahr
- Je länger die Laufzeit und somit mögliche Auszahlung, desto höher der Beitrag, den Sie zahlen müssen.
- Es wird dringend empfohlen, die höchstmögliche Vertragsdauer zu wählen. Das lohnt sich trotz höherer Kosten
- Voraussetzung ist die weiter bestehende Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent
- Sind Sie wieder berufsfähig, endet auch die Rentenzahlung
- Siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten
Bis wann wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
Die Zahlungsdauer der BU Rente ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Entscheidend ist hier das vertraglich vereinbarte Endalter im Versicherungsschein. In der Regel können Sie die Laufzeit bis zum Renteneintritt, also bis 65 oder 67 Jahre vereinbaren.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Zahlung der BU-Rente vorzeitig beendet wird. Dies kann passieren, wenn sich der Gesundheitsstatus der versicherten Person verbessert und sie wieder in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben.
Zudem kann selbst bei laufender Auszahlung der BU-Rente eine weitere Zahlung verweigert werden, wenn der BU-Versicherer feststellt, dass beim Antrag falsche Angaben z.B. zum Gesundheitszustand gemacht oder Vorerkrankungen verschwiegen wurden.
Außerdem endet die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente automatisch, wenn das in der Police festgelegte Endalter erreicht ist oder der Vertrag ausläuft. Ist im Versicherungsvertrag ein Endalter von 60 Jahren festgelegt, so endet auch die Zahlung der Rente zu diesem Zeitpunkt.
BU-Rente bis wann abschliessen – Regelaltersgrenze für den Renteneintritt ohne Abschläge
Es wird dringend empfohlen, die BU bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter, also je nach Jahrgang bis zum 65. oder 67. Lebensjahr, abzuschließen.
Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt ohne Abschläge liegt für die meisten Jahrgänge bei 67 Jahren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen:
- Versicherte, die vor 1953 geboren sind, können noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dies betrifft die Jahrgänge bis einschließlich 1952.
- Versicherte, die 1953 bis 1963 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren. Für jeden Jahrgang erhöht sich das Renteneintrittsalter um einen Monat.
Beispiele:
- Jahrgang 1953: 65 Jahre und 1 Monat
- Jahrgang 1958: 65 Jahre und 6 Monate
- Jahrgang 1963: 66 Jahre
- Ab Jahrgang 1964 gilt für alle die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Zusammenfassend:
- Jahrgänge bis 1952: Rente mit 65 Jahren möglich
- Jahrgänge 1953 bis 1963: Rente zwischen 65 und 67 Jahren
- Jahrgang 1964 und jünger: Rente erst mit 67 Jahren
Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Die Regelaltersgrenze ist entscheidend für einen abschlagsfreien Renteneintritt.
Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsrente
Vorzeitige Beendigung der Zahlung und Sonderfall: Umschulung.
Vorzeitige Beendigung der Zahlung
Die vorzeitige Beendigung der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente kann unter verschiedenen Umständen eintreten. Ein Hauptgrund ist eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustands der versicherten Person.
In diesem Fall stellt die Versicherung die Zahlungen ein, da die betroffene Person in der Lage ist, ihre beruflichen Aufgaben wieder aufzunehmen. Ein weiterer Grund kann sein, dass die versicherte Person eine berufliche Umschulung erfolgreich abgeschlossen hat und nun ein Einkommen aus einem neuen Beruf bezieht.
Wenn dieses Einkommen jedoch geringer ist als das aus dem vorherigen Beruf, wird die BU-Rente weiter gezahlt. Außerdem kann es zu wechselnden Phasen von Berufsunfähigkeit und Berufsfähigkeit kommen, besonders bei psychischen Erkrankungen.
Hier können die Zahlungen eingestellt und wieder aufgenommen werden, je nach aktueller Situation und Einstufung durch Ärzte.
Sonderfall: Umschulung
Im Fall einer Umschulung kann die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vorzeitig beendet werden. Dies geschieht, wenn die Person aufgrund einer Umschulungsmaßnahme wieder in der Lage ist, einen neuen Beruf auszuüben.
Sobald die Umschulung erfolgreich abgeschlossen ist und die Person eine neue Tätigkeit ausübt, endet die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Es ist wichtig zu beachten, dass eine erneute Berufsunfähigkeit während oder nach der Umschulung wieder zu einer Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente führen kann, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht?
Wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht, können Sie wieder in Ihren Beruf zurückkehren oder Änderungen an den Versicherer melden. Erfahren Sie mehr über die nächsten Schritte nach dem Ende der Berufsunfähigkeit.
Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach Berufsunfähigkeit
Wenn die Ursache für die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft besteht, kann es in manchen Fällen möglich sein, die ursprüngliche oder eine andere Berufstätigkeit wieder aufzunehmen.
Ob eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von:
- dem Gesundheitszustand und den verbleibenden Fähigkeiten der Person
- den Anforderungen der bisherigen oder einer neuen Tätigkeit
- der Frage, ob die Person den Beruf vollständig oder nur eingeschränkt ausüben kann
Wichtig ist: Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente wird fortgesetzt, solange die Person als berufsunfähig gilt. Erst wenn sich der Gesundheitszustand nachweislich so weit verbessert hat, dass die Person ihren Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit wieder vollständig oder mindestens zu 50% ausüben kann, kann die Berufsunfähigkeitsrente eingestellt werden.
Ob eine solche Verbesserung eingetreten ist, muss der Versicherer anhand aktueller ärztlicher Atteste und Gutachten nachweisen. Von Seiten des Versicherten sollten daher regelmäßig aktuelle ärztliche Stellungnahmen eingeholt werden, um die anhaltende Berufsunfähigkeit zu belegen.
Änderungen an den BU-Versicherer melden
Änderungen an den Versicherer melden:
- Bei Welchsel des Berufsunfähigkeitsversicherers sollten Sie dies umgehend melden, da es Auswirkungen auf Ihre Leistungen haben kann.
- Informieren Sie den neuen Versicherer über Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Ihre berufliche Situation.
- Stellen Sie sicher, dass der neue Versicherer alle relevanten Informationen hat, um die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente fortzusetzen.
- Klären Sie mit dem neuen Versicherer, ob sich die Versicherungsbedingungen ändern und ob dies Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz oder die Höhe der Rente haben kann.
- Vergleichen Sie die Leistungen des neuen Versicherers mit denen des alten Versicherers, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin den besten Schutz erhalten.
Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?
Am Ende der Vertragslaufzeit endet auch die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Die maximale Dauer der Berufsunfähigkeitsrente wird im Versicherungsvertrag von Ihnen und dem Anbieter gemeinsam festgelegt. Wenn der Vertrag beispielsweise ein Endalter von 60 Jahren vorsieht, wird die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu diesem Zeitpunkt beendet.
Fazt und Empfehlungen
Wie lange die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, hängt von der Vereinbarung im Versicherungsvertrag ab. Wir empfehlen, die Versicherung bis zum Rentenalter, also bis zum Beginn der Altersrente zu wählen, damit Sie im Leistungsfall ausreichend abgesichert ist.
Die Zahlung der BU-Rente endet entweder, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert oder die Person wieder in das Berufsleben integriert werden kann. Es ist wichtig, weiterhin als berufsunfähig eingestuft zu werden, um die Rente zu erhalten.
FAQ Wie lange zahlt die BU-Versicherung
Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Regelfall?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Regelfall so lange, wie die versicherte Person als berufsunfähig gilt. Dies kann bis zum vereinbarten Endalter der Versicherung sein, meist 67 Jahre. Danach endet die Leistungspflicht.
Kann die Auszahlungsdauer verkürzt werden?
Ja, die Auszahlungsdauer kann verkürzt werden, wenn die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft besteht. Wenn sich der Gesundheitszustand so weit verbessert, dass die Person den Beruf wieder ausüben kann, kann die Rentenzahlung eingestellt werden.
Wie wählt man die richtige Auszahlungsdauer?
Die Auszahlungsdauer sollte sich am möglichen Eintrittsalter einer Berufsunfähigkeit und der benötigten Absicherungsdauer orientieren. Sie sollte nicht vor dem möglichen Renteneintrittsalter enden.
Kann man die Auszahlungsdauer verlängern?
Bei manchen Anbietern ist eine Verlängerung der Auszahlungsdauer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Dies muss individuell geprüft werden.
Wann endet die Auszahlung spätestens?
Spätestens endet die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente mit dem vereinbarten Ablauf der Versicherung, meist mit Erreichen der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.