Erwerbsminderungsrente: Fast jeder 2. Antrag 2011 abgelehnt
Im vergangenen Jahr wurden knapp 45 Prozent aller Anträge zur Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Dies geht aus den Zahlen der Regierung zur gesetzlichen Rentenversicherung hervor. Insgesamt wurden von 344.558 Anträgen 154.522 Anträge abgelehnt, was einer Quote von 44,8 Prozent entspricht.
Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn auch wenn der Staat eine Alternative in Aussicht stellt, bedeutet dies nicht, dass jeder Versicherte diese auch erhält.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kann der Einkommensverlust durch die Erwerbsminderungsrente kompensiert werden.
Inhaltsverzeichnis
45 Prozent aller Anträge abgelehnt
Der größte Teil der 2011 abgelehnten Renten geht von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente aus. Insgesamt entfielen auf diese Rentenart rund 220.000 Anträge, 154.522 Anträge wurden jedoch abgelehnt. Grund für die große Ablehnungsquote dürften die verschärften Regelungen zur Erwerbsminderungsrente sin.
Diese wurden 2001 überarbeitet und deutlich verschärft. Nach Antragsstellung auf die gesetzliche Rente wird zunächst geprüft, ob der Versicherte nicht in einem anderen Beruf unterkommen kann, in dem er wenigstens 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Restleistungsvermögen wird geprüft
Nur wer nicht in der Lage ist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, erhält die voll Erwerbsminderungsrente von rund 30 Prozent. Wer noch bis zu 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält nur die Hälfte der Erwerbsminderungsrente, als 15 Prozent.
Wer über 6 Stunden arbeiten kann, geht leer aus und erhält keine Rentenzahlung. Eine Verweisung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur in gleichwertige Berufe, sondern in jegliche Berufe auf dem Markt möglich.
Versicherungsrechtliche Wartezeiten sorgen für zahlreiche Ablehnungen
Bei fast der Hälfte der abgelehnten Erwerbsminderungsrenten konnte keine Erwerbsminderung erkannt werden. Oftmals war das Restarbeitsvermögen noch zu groß, als dass ein Rentenanspruch geltend gemacht werden konnte. Bei vielen Anträgen gab es zudem Probleme bei den versicherungsrechtlichen Wartezeiten. Diese waren oftmals noch nicht erfüllt, sodass jeder 6. Antrag aufgrund dessen abgelehnt werden musste.
Private Berufsunfähigkeits-Vorsorge wichtig
All diese Probleme zeigen einmal mehr, wie wichtig eine private Berufsunfähigkeitsvorsorge ist. Zudem bietet die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hinsichtlich ihrer Höhe nur eine geringe Stütze, da sie mit 30 Prozent des Bruttoeinkommens deutlich niedriger ausfällt, als eine privat BUV Police. Gängig sind hier Renten in Höhe von 70-90 Prozent, je nach Bedürfnissen aber auch bis zu 100 Prozent.