Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte Vergleich
Inhaltsverzeichnis
- 1 Dienstunfähigkeitsversicherung im Vergleich
- 1.1 Die Absicherung für Beamte, Polizisten und Soldaten
- 1.2 Dienstunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
- 1.3 Auf spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln achten
- 1.4 Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
- 1.5 Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
- 1.6 Dienstunfähigkeitsversicherungen unbedingt vergleichen
Dienstunfähigkeitsversicherung im Vergleich
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung, die für Beamte entwickelt wurde. Ebenso wie die BU gewährleistet auch die Dienstunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer monatlichen Rente, wenn der Dienst aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr vollumfänglich ausgeübt werden kann. Führen Sie hier gleich einen Dienstunfähigkeitsversicherung Vergleich der besten und günstigsten BU Versicherungen für Beamte und Beamtenanwärter.
Die Absicherung für Beamte, Polizisten und Soldaten
Beamte, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, werden nicht berufs-, sondern dienstunfähig und werden von ihrem Dienstherren in den Ruhestand versetzt. Beamte sind hiervon immer häufiger betroffen. Lehrer, Polizisten und Soldaten müssen oft vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersrente ihren Dienst quittieren und sich in den Ruhestand versetzen lassen.
Sie erhalten in diesem Fall eine Rente ihres Dienstherren, deren Höhe sich nach der Anzahl der Berufsjahre orientiert. Wer beispielsweise erst mit 55 Jahren dienstunfähig wird, kann auf eine vergleichsweise gute Absicherung zurückgreifen, obwohl auch in diesem Fall kein Ausgleich des bisherigen Einkommens möglich ist.
In jungen Jahren hingegen besteht ein nur geringer Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente, so dass die Einkommensverluste sehr hoch ausfallen. Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf sowie Beamtenanwärter erhalten sogar keinerlei gesetzliche Leistungen, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Ebenso wie bei Arbeitnehmern ist es daher notwendig, eine private Absicherung in Anspruch zu nehmen, um die Einkommensverluste auszugleichen.
Dienstunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Bei der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung ist es Beamten möglich, eine individuelle Absicherung aufzubauen und im Fall einer Dienstunfähigkeit eine feste monatliche Rente zu erhalten, die dann die Einkommensdefizite abdeckt. Die Höhe der monatlichen Rente kann dabei individuell vereinbart und an den persönlichen Bedürfnissen und Zahlungsverpflichtungen ausgerichtet werden. Im Idealfall beträgt die Absicherung 70-80 Prozent des Nettoeinkommens, denn diese Leistungen sind in der Regel ausreichend, um allen Zahlungsverpflichtungen umfassend nachzukommen.
Auf spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln achten
Beamte, die eine Berufsunfähigkeit absichern wollen, sollten im BU Test darauf achten, dass die jeweilige Police auch eine so genannte Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Man unterscheidet dabei zwischen der echten und der unechten Dienstunfähigkeitsklausel.
Die Notwendigkeit der Dienstunfähigkeitsklausel beruht auf der Tatsache, dass Dienstherren Beamte nach dem aktuell geltenden Beamtenrecht auch dann in den Ruhestand versetzen können, wenn die Beeinträchtigung weniger als 50 Prozent beträgt. Bei klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen werden Leistungen jedoch erst dann fällig, wenn der Arzt eine 50%ige Berufsunfähigkeit feststellt. Beamte würden in diesem Fall also keine Leistungen erhalten, obwohl sie in den Ruhestand versetzt wurden.
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist dabei nach Angaben von Stiftung Warentest und Finanztest der beste Schutz. Die Testberichte zeigen, dass in diesem Fall Leistungen immer dann erbracht werden, wenn der Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde. Leider bieten nur noch sehr wenige Versicherer diese echte Dienstunfähigkeitsklausel, weshalb ein Versicherungsvergleich notwendig ist, um diese besonderen Anbieter zu finden.
Die große Mehrheit der Versicherer hingegen bietet nur noch die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel. Sie gewähren Leistungen zum Beispiel nur dann, wenn der Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Dies ist jedoch nur bei Beamten auf Lebenszeit der Fall. Alle anderen Beamten werden jedoch in diesen Fällen entlassen und sind so nicht geschützt.
In einem anderen Fall kann die Dienstunfähigkeitsklausel vorsehen, dass Leistungen erbracht werden, wenn der Beamte aufgrund seines Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde. Auch hier besteht kein vollständiger Versicherungsschutz, da Dienstherren Beamte auch dann in den Ruhestand versetzen oder entlassen können, wenn keine dauerhafte Minderung der Arbeitskraft vorliegt.
Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Ebenso häufig wie die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel findet sich auch die unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie besagt, dass sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach dem Versetzen in den Ruhestand oder der Entlassung nach den allgemeinen Absätzen richten.
Diese unechte Klausel besagt nichts anderes, als dass die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung erst dann ausgezahlt werden, wenn die Anforderungen der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sind, also eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt.
Wie bereits erwähnt, ist dies jedoch in den meisten Fällen nicht gegeben, so dass diese Vertragsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
Dienstunfähigkeitsversicherungen unbedingt vergleichen
Da es für Beamte besonders wichtig ist, eine spezielle BU Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen, sollten die verschiedenen Angebote einem Versicherungsvergleich unterzogen werden. Auch Testergebnisse und Testberichte von Stiftung Warentest & Co. können in diesem Zusammenhang genutzt werden, um den passenden Versicherungsschutz und eine im Ernstfall leistende Dienstunfähigkeitsversicherung zu erhalten.