Berufsunfähigkeitszusatzversicherung BUZ Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Vergleich
Unter der Bezeichnung BUZ versteht man die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Anders als die klassische BU Versicherung handelt es sich hier nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um eine Zusatzvereinbarung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Mit der BUZ können Versicherungsnehmer in nur einem Vertrag verschiedene Bereiche absichern und zum Beispiel neben der Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Absicherung im Todesfall vereinbaren oder Kapital fürs Alter ansparen.
Sogar im Rahmen der staatlich geförderten Rürup-Rente kann die BUZ als Zusatzversicherung genutzt werden und ist in diesem Zusammenhang sogar steuerlich absetzbar.
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Die Leistungen der BUZ
Ebenso wie bei der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung bietet auch die BUZ Leistungen bei Berufsunfähigkeit und übernimmt im Versicherungsfall die Zahlung einer monatlichen Rente. Diese wird bis zum Ende der Versicherungsdauer ausbezahlt und bewahrt Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit vor Einkommenseinbußen und damit vor finanziellen Sorgen.
Um Verträge mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu erhalten, ist es bei der BUZ ebenfalls nötig, einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Wichtig ist auch hier, dass die Versicherung auf die abstrakte Verweisung in andere Berufe verzichtet, dass die BU Rente bereits ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird und dass der Prognosezeitraum maximal sechs Monate vereinbart wird.
In diesen Fällen können Versicherte garantiert davon ausgehen, dass die Leistungen bei Berufsunfähigkeit vollumfänglich bezahlt werden. Unabhängige BU Testberichte von Stiftung Warentest oder Finanztest zeigen übersichtlich, welche Policen diese Voraussetzungen erfüllen und somit als Testsieger für einen Abschluss empfohlen werden können.
Beitrag zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Zusätzlich zum Beitrag der BU Versicherung fallen aber auch die Beiträge für die jeweilige Hauptversicherung, also die Lebens- oder die Rentenversicherung, an. Daher ist ein Vertrag mit BUZ in der Regel teurer als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsnehmer erhalten dafür aber auch weitergehende Leistungen.
So ist es mit einer Lebensversicherung möglich, die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern und ihnen so Geld zukommen zu lassen. Bei einer Rentenversicherung hingegen wird Geld fürs Alter angespart, welches dann in einer Summe oder aber als monatliche Rente ausgezahlt werden kann. Sogar für die Rürup-Rente, die mit Steuervorteilen staatlich gefördert wird, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung möglich.
Die Vorteile der BUZ
Mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist es möglich, mehrere Lebensbereiche mit nur einem einzigen Vertrag abzusichern. Wird der Versicherungsnehmer berufsunfähig, gewährleisten viele Versicherungen sogar, dass trotz dessen der Beitrag für die Hauptversicherung weiter bezahlt wird. Die Beitragszahlung wird daher für die Dauer der Berufsunfähigkeit vollständig übernommen.
Zu beachten ist jedoch, dass die BUZ nicht weiterbestehen kann, wenn der Hauptvertrag gekündigt wird. Wer sich also aufgrund hoher Kosten für eine Aufhebung des Lebensversicherungsvertrages oder einer Kündigung der Rentenversicherung entscheidet, verliert auch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
In diesem Fall müsste ein neuer BU-Vertrag abgeschlossen werden, dessen Prämien jedoch auf Basis des aktuellen Alters und eventueller Vorerkrankungen ermittelt werden. Vor Vertragsabschluss sollte daher genau geprüft werden, ob die Kombinationsversicherung tatsächlich für die gesamte Vertragsdauer genutzt werden soll.
Ein weiterer Vorteil besteht, wenn die BUZ im Zusammenhang mit der Rürup-Rente abgeschlossen wird. Die Beiträge für diese Form der Rentenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, und zwar bis zu einem Betrag von 20.000 Euro. Sofern der Beitragsanteil für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 49 Prozent des Gesamtbeitrages nicht übersteigt, kann auch der Beitrag für die BUZ steuermindernd geltend gemacht werden.