betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung über Arbeitgeber
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört sicherlich nicht zu den günstigsten Versicherungen. Zudem ist es für einige Risikogruppen häufig sehr schwierig, überhaupt eine BU zu bekommen, da viele Versicherer bei zu großem Risiko eine Versicherung von vorneherein ablehnen. Arbeitgeber können ihre Angestellten jedoch bei der Absicherung ihrer Arbeitskraft unterstützen.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Betriebe
Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Versicherung in einer sogenannten „kollektiven Versicherung“ an, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies ermöglicht den Arbeitnehmern meist eine Versicherung mit bezahlbarem Beitrag und sorgt zudem dafür, dass tiefergehende Gesundheitsprüfungen entfallen.
Abgeschlossen wird eine derartige Kollektivversicherung meist in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Allerdings bietet sich diese Möglichkeit der Gruppenversicherung nicht für alle Betriebe an. Denn nur, wenn der größte Teil der Angestellten beruflich gesehen ein eher geringes Berufsunfähigkeitsrisiko aufweist, lässt sich eine Versicherung finden, die dem Unternehmen ein attraktives Angebot unterbreitet.
Besteht ein Betrieb beispielsweise zu 80 Prozent aus Gerüstbauern und zu 20 Prozent aus Büroangestellten, so ist die Chance sehr gering, dass sich ein Versicherer mit einem attraktiven Angebot finden lässt.
Gesundheitsprüfung entfällt bei kollektiver Versicherung
Weist ein Betrieb jedoch ein ausgewogenes Verhältnis von Büroangestellten und Angestellten mit etwas höherem Risiko auf, so lässt sich häufig ein attraktives Angebot erzielen. Der Versicherer errechnet dabei für den gesamten Betrieb ein durchschnittliches Risiko, für welches dann ein einheitlicher Tarif für alle Angestellten errechnet wird.
Da in diesem Fall oftmals viele Neukunden gewonnen werden, rechnet sich ein derartiger Tarif für die Versicherer, auch wenn dabei einige Kunden mit schlechtem Risiko in Kauf genommen werden müssen. Zudem entfällt bei einem derartigen Tarif eine ausführliche Gesundheitsprüfung. Der Arbeitgeber muss lediglich nachweisen, dass über einen bestimmten Zeitraum keine Krankschreibungen des Arbeitnehmers stattgefunden haben.
In einigen Fällen kann es jedoch auch zu direkten Gesundheitsfragen an den Arbeitnehmer kommen, diese sind jedoch gegenüber einer ausführlichen Gesundheitsprüfung deutlich weniger umfangreich.
Kollektivversicherung mit einigen Nachteilen
Jedoch wird dieses Modell aktuell noch zu selten genutzt, erklärt Versicherungsexperte Jörg Heldmann. Dies liegt vor allem daran, dass viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Kombination BU + bAV relativ skeptisch gegenüber stehen. Zudem bergen derartige Tarife auch ein gewisses Risiko für den Arbeitgeber, da dieser unter Umständen einspringen muss, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beitrag zur BU Versicherung nicht mehr zahlt.
Zudem ist eine Kollektivversicherung nicht immer für alle Arbeitnehmer attraktiv, da das Risiko des gesamten Betriebes auf alle Arbeitnehmer gleichermaßen verteilt wird. Unter Umständen können Arbeitnehmer mit einem geringen Risiko daher einen günstigeren Beitrag erzielen, wenn sie sich selbstständig bei einem Versicherer absichern.
Daher sollte immer ein BU Vergleich durchgeführt werden, um sicher zu gehen, am Ende nicht drauf zu zahlen. Experten empfehlen eine Kollektivversicherung daher nur dann, wenn es auf dem freien Markt für den Arbeitnehmer aufgrund seines Risikos nicht möglich ist, eine Versicherung abzuschließen.