Berufsunfähigkeitsschutz: Stiftung Warentest erklärt Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn um den Berufsunfähigkeitsschutz und die Arbeitskraftabsicherung geht, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich die erste Wahl, denn sie bietet gegenüber den gängigen Alternativen wie Erwerbsminderungsrente oder Unfallversicherung einige große Vorteile.
Allerdings kann sich nicht jeder Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten oder wird aufgrund der Gesundheitsprüfung nicht oder nur eingeschränkt angenommen.
Inhaltsverzeichnis
Stiftung Warentest rät zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch die Stiftung Warentest empfiehlt Verbrauchern an erster Stelle eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine bessere Möglichkeit zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft gibt es nicht. Nur hier erfolgt eine Rentenzahlung bereits dann, wenn der Versicherte zu 50 Prozent als berufsunfähig gilt.
Allerdings ist dieser Schutz vor allem bei Berufen mit einem hohen Berufsunfähigkeitsrisiko oftmals nicht billig und nur für die wenigsten erschwinglich. Zudem kommt es häufig vor, dass Antragssteller aufgrund ihrer Vorerkrankungen nur eine Police mit eingeschränkten Leistungen erhalten, da der Versicherer die bereits bestehenden Risiken nicht absichern möchte.
Die Stiftung Warentest hat sich in Zusammenarbeit mit der Tochterzeitschrift Finanztest mögliche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung angeschaut.
Arbeitskraftabsicherung Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Zwar gibt es einige Alternativen, diese bieten jedoch häufig nur einen eingeschränkten Schutz. Dafür haben sie den Vorteil, dass sie oftmals nicht so teuer sind und auch bei einer etwas gewichtigeren Vorerkrankung nicht gleich zum Ausschluss des Versicherten führen.
Zwar bieten alle Alternativ-Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung Einschränkungen, dennoch bieten sie aber einen besseren Schutz, als überhaupt keine Absicherung. Im Folgenden finden sich alle Produkte, die sich die Stiftung Warentest als Alternative zur BUV angesehen hat:
Gesetzliche Erwerbsminderungsversicherung
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist der Nachfolger der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wurde 1961 durch die gesetzliche BU ersetzt und bietet im Vergleich mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nur eine geringe Absicherung. Denn die maximale Rente, die im Falle einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird, liegt bei nur 30 Prozent des vorherigen Bruttogehalts.
Diese wird zudem jedoch nur in vollem Umfang ausgezahlt, wenn eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Kann der Versicherte jedoch noch min. 3 Stunden einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, so wird nur die Hälfte, also 15 Prozent der Rente ausgezahlt.
Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung sichert den Versicherten nur für den Fall einer schweren Erkrankung ab. Psychische Krankheiten spielen dabei keine Rolle, die Dread-Disease-Versicherung konzentriert sich alleine auf körperliche Erkrankungen. Zu den „gängigsten“ Krankheiten gehören dabei Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Parkinson. Da jedoch viele dieser Erkrankungen zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen, bietet die Dread-Disease Versicherung prinzipiell eine sehr gute Alternative.
Private Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung sichert den Versicherten für den Fall eines schweren Unfalls ab. Kann dieser aufgrund von Unfallfolgen seinen Beruf nicht mehr ausüben, weil er an einer dauerhaften Einschränkung zu leiden hat, so erhält er von der Versicherung eine vorher festgelegte Summe bzw. eine regelmäßige Rentenzahlung. Jedoch sind es eher selten Unfälle, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. mehr dazu unter Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundfähigkeitsversicherung
Diese Art der Versicherung sichert die grundlegenden Fähigkeiten des Versicherten ab. Kann ein Versicherter aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr sprechen, sehen oder hören, so erhält er von der Versicherung eine monatliche Rente. Eine Berufsunfähigkeit spielt hier keine Rolle, lediglich der Verlust der vertraglich festgehaltenen Fähigkeiten ist für eine Rentenzahlung von Relevanz.
Funktionsinvaliditätsversicherung
Diese Art der Versicherung gehört eher zu den neueren Versicherungen und kombiniert einige Teile von Unfallversicherung, Dread-Disease-Versicherung und Grundfähigkeitsversicherung miteinander. In diesem Fall erhält der Versicherte eine vorher vereinbarte Rente, wenn sie bestimmte Fähigkeiten oder Körperteile verlieren.
Auch eine Pflegebedürftigkeit wäre unter Umständen ein Grund für eine Rentenzahlung. Allerdings sind die Auflagen zum Erhalt der Rente sehr streng und unterliegen bestimmten Regeln. Eine oft genannte Voraussetzung für eine Rentenzahlung ist zudem eine dauerhafte Beeinträchtigung.